Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
Kareba GmbH
Stand: 01.09.2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Kareba GmbH gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen im Sinne des § 310 Abs. 1 BGB.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Ergänzend gelten die Incoterms® der Internationalen Handelskammer (ICC) in der jeweils gültigen Fassung.
2. Angebote und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
Muster, Proben, Analysen oder sonstige Angaben zur Beschaffenheit der Ware stellen keine Garantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden.
3. Preise
Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
Sollten nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen eintreten, insbesondere bei Fracht-, Energie-, Rohstoff- oder Transportkosten, behalten wir uns das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen.
4. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
Der Käufer gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 BGB.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Käufer zumutbar sind.
Die Lieferung erfolgt gemäß den vereinbarten Incoterms®. Mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen geht die Gefahr auf den Käufer über, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der vereinbarten Menge gelten als vertragsgemäße Erfüllung.
Gewichtstoleranzen gelten als vertragsgemäß und betragen:
– bei Lkw (bis 40 t): bis zu 0,03 %
– bei Eisenbahn: bis zu 0,05 %
– bei Binnenschiffen: bis zu 0,5 %
6. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Bereitstellung unverzüglich abzunehmen.
Verzögerungen bei der Abnahme gehen zu Lasten des Käufers. Dadurch entstehende Kosten, insbesondere Standgelder und zusätzliche Transportkosten, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.
7. Gewährleistung und Mängelrügen
Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen.
Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8. Haftung
Wir haften uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
9. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum.
Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.
10. Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen, Krieg oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, befreien uns für die Dauer und im Umfang der Störung von unseren Lieferverpflichtungen.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Kareba GmbH in Bremen.
12. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).